Ja, darfst du.

Das Jugendschutzgesetz ermöglicht Kindern ab 6 Jahren im Kino den Besuch von Filmen mit einer FSK-Freigabe ab 12 Jahren, wenn Sie von einem Elternteil oder Vormund begleitet werden. Ab dem 01. Mai 2021 gilt diese Regel auch, wenn die Kinder in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person sind.

Das was meine Vorredner geantwortet haben passt auch soweit, da du selbst ja noch nicht volljährig bist und somit nicht als "erziehungsbeauftragte Person" gewählt werden darfst.

Wer ist erziehungsbeauftragte Person? (§1 Abs. 1 S. 4 JuSchG)
Eltern können die Erziehungsbeauftragung jeder volljährigen Person übertragen, wie z. B.:
• Verwandte: volljährige Geschwister, Tante oder Onkel, Großeltern, etc.
• Personen in einem besonderen Vertrauensverhältnis: Patentante oder Patenonkel, Freundin oder Freund, befreundete Eltern, Nachbar*in, etc.
• Personen mit professionellem oder regelmäßigem Erziehungsauftrag: Lehrer*innen, Ausbilder*innen, pädagogische Fachkräfte, Gruppenleiter*innen, etc.