Antwort
Du könntest zum Jobcenter, da du aber selber Schuld bist (Sanktion ALg I festgestellt?). Wird geprüft ob du das ganze Geld wieder zurückzahlen darfst. §34 SGB II Ersatzanspruch bei sozialwidrigem Verhalten.
+ 30 % weniger Regelleistung für dich.