Hasan Ibn Yusuf Ibn Mutahhar Al-Hilli schreibt: „Der Umgang mit den mit Gebrechen Behafteten ist unerwünscht. As-Sadiq (a.) sagte: ﴾‎Pflege keinen Umgang mit einem mit Gebrechen Behafteten, denn sie sind das unrechttuendste Ding.﴿ Ebenso ist der Umgang mit Verächtlichen und Beschränkten und Kurden unerwünscht (Makruh) und man pflegt mit keinem Umgang außer mit demjenigen, der im Guten entstand.“ [Tadhkirat-ul-Fuqaha‘, Band 12, Seite 178]

Die Überlieferung warnt unter anderem vor Kontakt zum kurdischen Volk, aber die Mehrheit der Kurden sind selber Muslime.

Wie ist diese Überlieferung zu verstehen?