Deutsche Reparationen nach dem Zweiten Weltkrieg – Wikipedia

Auf der  Potsdamer Konferenz wurde 1945 festgelegt, dass  Polens Reparationsansprüche wie die der Sowjetunion durch Demontagen in der  sowjetisch besetzten Zone sowie durch das deutsche Auslandsvermögen in Bulgarien, Finnland, Rumänien,  Ungarn und  Österreich befriedigt werden sollten. Im Anschluss an die Konferenz einigten sich Washington und Moskau, dass Polen fünfzehn Prozent der Reparationsleistungen erhalten solle, die die SBZ aufzubringen hatte. [51] Am 16. August 1945 unterzeichneten die Vertreter Moskaus und Warschaus einen Vertrag, in dem auch ein Verteilungsschlüssel definiert wurde.

Polen erhielt somit Reparationen.

Am 01.01.1954 verzichtete Polen auf weitere Reparationen von Deutschland.

Die deutsche Position lautet:

In Reaktion auf die Resolution des Sejms erstellte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags ein weiteres Gutachten, das 2019 veröffentlicht wurde. Es bekräftigt die Haltung der Bundesregierung, nach der neuerliche polnische Forderungen keine Rechtsgrundlage haben. Zusammenfassend heißt es: „Ein Anspruch Polens auf Reparationsleistungen wurde also im Potsdamer Abkommen begründet, über die UdSSR befriedigt und ist damit erloschen.“

Das Thema ist völkerrechtlich durch.

Hier das Gutachten.

WD-2-066-19-pdf-data.pdf (bundestag.de)

...zur Antwort