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grundsätzlichh kein Problem, allerdings sind Fahrzeuge deren Halter und Versicherungsnehmer unterschiedliche Personen sind, oft teurer in der Versicherung als wenn Halter und VN identisch sind.
Zur SF Klasse:
je nachdem wie lange Deine Frau ihren Führerschein für PKW hat und wie hoch die SF Klasse des Zweitwagen ist, kann sie die bisherige SF Klasse auf sich übertragen... aber eben nur so viele Jahre wie sie selbst auf Grund der Dauer ihres Führerscheinbesitz in der Lage gewesen wäre, sich selbst zu erfahren.
Bei einem Neuvertrag erhält man aus diversen Gründen Sondereinstufungen von meist mindestens SF 2 bis SF 5. Welche Lösung /Sodereinstufung für Euch die günstigste ist beseprecht ihr am besten mit Eurem Versicherungsvertreter / Versicherungsmakler.