"(...) Menschen, bei denen ein Hörverlust von über 60 Prozent vorliegt oder die gehörlos sind, unter gewissen Umständen den Führerschein machen dürfen. Sie müssen jedoch nachweisen, dass keine anderen schweren Mängel vorliegen. Zu diesen Beeinträchtigungen können unter anderem Störungen des Gleichgewichts- oder des Sehsinns gehören. Daraus folgt, dass eine taube Person das Autofahren unterlassen muss, wenn bei ihr Mängel dieser Art festgestellt werden." Da hast du die Antwort.