Antwort
"...... Gemäß § 18 Abs. 2 der FeV muss innerhalb eines Jahres nach Bestehen der Theorieprüfung auch die praktische Prüfung absolviert werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit und muss wiederholt werden. Im Zuge der Corona-Krise sollte 2020 diese Frist um ein halbes Jahr verlängert werden........."