Ja , für solche Eventualitäten kannst Du Dir ein Kurzzeitkennzeichen besorgen um damit dann mit dem Fahrzeug erst mal zum TÜV für eine HU zu fahren .

Zuvor mußt Du allerdings eine entsprechende KFZ - Haftpflicht für 5 Tage abschließen , damit Du ein Kurzzeitkennzeichen beantragen kannst .

Den Fahrzeugbrief hast Du ja zur Vorlage bei der Versicherung und der Zulassungsstelle .

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