Will jz auch nicht die Miete kürzen 

dieses Argument wäre jetzt allerdings erst mal im Rahmen einer letztmaligen schriftlichen Aufforderung zur Mängelbeseitigung in Androhung gegenüber der Vermieterin mit letztmaliger Fristsetzung aufzufahren . Im Falle der Nichterfüllung innerhalb der Frist drohst Du dann 10% Minderung der Netto - Kaltmiete an .

Nachtrag :

Letzte Mahnung schriftlich per Einwurfeinschreiben an die Vermieterin senden .

und ich müsste Jobcenter informieren weil dass Automatisch gezahlt wird..

Das Jobcenter muß erst umgehend informiert werden , wenn Du die Miete nach fruchtlosem Ablauf der Behebungsfrist tatsächlich in angemessener Höhe kürzt . Setze die Frist zum 15.06 , dann hast Du im Zweifel immer noch genügend Zeit , das Jobcenter bei tatsächlicher Kürzung rechtzeitig zu informieren .

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