Ob das Jugendamt, sollte es ein Kind verhören, z.B wegen Kindeswohlgefährdung, das Recht hat gegen den Willlen des Kindes sowie der Erziehungsberechtigten, die Erziehungsberechtigten vom Kind zu trennen und es dadurch nicht mehr möglich ist dass sich das Kind und seine Erziehungsberechtigten absprechen könnten und sich somit besser gegen verschiedene Behauptungen verteidigen zu können.

Meine zweite Frage wäre, ob das Jugendamt aus rein juristischer Sicht einem Jugendlichen der in Obhut genommen wurde, das Recht hat zu verweigern mit 16 aus einer Wohngruppe oder dem Kinderheim auszuziehen.