es gibt hier zwei Unterschiedliche Formen der Anzeige.

Die erste nennt sich Anzeige und ist nichts weiter als die Kenntnismitteilung eines Bürgers über einen strafbaren Sachverhaltes an die Polizei. Die Anzeige kann jeder stellen und sie muss nicht zwangsläufig durch den Geschädigten erfolgen.

Die zweite Art nennt sich Strafantrag. Der Strafantrag ist von dem Geschädigten zu stellen und ist dann wichtig, wenn es sich um Delikte wie z.B. Körperverletzung in der einfachen Form handelt, denn diese Straftaten werden nur auf Antrag verfolgt, es sei denn es liegt öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vor.

Wenn Du angezeigt (unabhängig ob Anzeige oder Strafantrag) wurdest muss die Polizei gegen Dich ermitteln.

Das bedeutet, sie muss Dir als Beschuldigten die Möglichkeit geben Dich zur Sache zu äußern und sie muss auch Zeugen befragen, die was zu dem Sachverhalt aussagen können. Weiterhin muss sie Beweise für Deine Schuld, aber auch für Deine Unschuld sammeln.

Wenn alles zusammengekommen ist, stellt die Polizei eine Strafanzeige und fügt dann alle Ermittlungsergebnisse zusammen. Die komplette Strafanzeige wird dann in der sogenannten Rotakte der Staatsanwaltschaft überstellt.

Die Staatsanwaltschaft wiederum prüft die Akte und entscheidet dann:

  1. ob sie das Verfahren gegen Dich einstellt
  2. ob Du einen Strafbefehl erhältst
  3. ob sie die eine Hauptverhandlung einberuft. Das ist immer dann der Fall, wenn Du entweder gegen den unter Punkt 2 genannten Strafbefehl Einspruch einlegst oder in der Hauptverhandlung noch einmal Du, Zeugen oder Sachverständige vernommen werden müssen, was immer dann der Fall ist, wenn zum Beispiel unschlüssige oder unglaubhafte Angaben von den Zeugen gemacht worden sind oder bei schweren Straftaten die mit nicht unerheblichen Gefängnistrafen bestraft werd
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