Von Beratern mit dem Titel Experte sollte man die Kenntnis grundlegender Fachbegriffe nach IEC 60728-11 für Antennensicherheit und IEC 62305 für Blitzschutzsysteme erwarten dürfen. Damit hat Anna alias @Peppi85 aber Defizite.

An der Fassade hat man keinen Blitzschutzerder sondern einen Erdungsleiter oder eine Ableitung. Erder befinden sich im Erdreich und werden in die Typen A (Tiefen- und Oberflächenerder) und B (Fundament- und Ringerder) aufgeteilt.

Für Blitzschutzanlagen normaler Wohngebäude ist ein Schutzlevel von 100 kA gefordert. Die häufigsten Blitze haben Stromstärken um 25 kA. 16 mm² Kupferdraht hält – vorbehaltlich dafür zertifizierter Klemmen auch in mehrdrähtiger Ausführung – auch sehr seltene Blitzstromstärken von 200 kA aus.

Nichts gegen auf der Fassade zur Vermeidung gefährlicher Näherungen verlegte 50 mm² Blitzableiterdrähte. Der größere Querschnitt ist aber blitzschutztechnisch weit weniger relevant als nach Prüfnorm zertifizierte Blitzstromtragfähigkeit Klasse H = 100 kA der Verbinder.

Antennen, die sich außerhalb der als sicher definierten Fassadenbereiche befinden, sind mit 16 mm² Cu, 25 mm² Alu oder 50 mm² Blitzableiterdraht blitzstromtragfähig mit dem Schutzpotenzialausgleich zu verbinden und zu erden. Das trifft - wie TE @slider999 schon selbst erkannt hat - für seine Antenne zu. Bei erdungspflichtigen Antennen ist auch stets ein PA der Kabel und Komponenten gefordert.

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