ich besitze und verwalte rund 160 vermietete Wohneinheiten.

Glaub mir, ich bzw. meine Sachbearbeiter/innen könnten Bücher darüber schreiben was da alles so läuft..... Aber eine Beschwerde wegen sonntäglichem Wäscheaufhängen war noch nicht dabei und wäre auch keine Sache für die ich meine Mitarbeiter bezahle.

Wenn es Dich stört dann ist das einzig und allein Dein Problem und nicht das der Hausverwaltung oder des Mieters der sein Nutzungsrecht ausübt.

Die einzig möglich und wenn überhaupt erfolgversprechende Vorgehensweise wäre die, den betreffenden Mieter sehr freundlich mal darauf anzusprechen, ob er ein Problem damit hätte, seine Wäsche villeicht nicht gerade am Sonntag zu trocknen. (ohnehin macht man das so unter Nachbarn, dass man jemanden erstmal persönlich wegen irgendwelchen Misständen anspricht)

Richte Dich aber auf eine negative Antwort ein, denn es ist das gute Recht Deines Nachbarn jederzeit für Sauberkeit und Ordnung in seinen Räumen zu sorgen, solange es keine unzumutbaren Umweltemissionen verursacht. Das wären zb. unangenehme Gerüche, Übermäßiger Einsatz von Holzkohle sowie Lärmbelästigung während der gesetzlichen Ruhezeiten. So gut wie alles andere kann er zu jeder Tages- und Nachtzeit machen.

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