"....und er hat auf Privatleistung Röntgen und Abdruck durchgeführt." (Ihr Zitat)

Es wurde Ihnen doch nicht verheimlicht, dass das eine Privatleistung ist. Diese zahlt man natürlich nun mal selbst.

Sie hätten sich eigentlich vorher erst eine zweite Meinung holen sollen, und dann so verfahren können, wie vom 2. Kieferorthopäden vorgeschlagen. Dann hätte die Kasse das auch gezahlt.

Privatleistungen, die Sie selbst "in Bestellung" geben, zahlt die Kk dagegen leider nicht.

...Sinnvoll, um es sich für die Zukunft zu merken.

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