Ich war mit meinem Sohn beim Kieferorthopäden wegen Zahnfehlstellung. beim ersten Kieferorthopäden fühlte ich mich wie überfahren. angeblich würde die KK die Kosten nicht übernehmen und er hat auf Privatleistung Röntgen und Abdruck durchgeführt. nach Rücksprache mit unserem Zahnarzt sollte ich mir eine Zweitmeinung einholen. beim 2. Kieferorthopäden wurde mir gesagt das wir noch abwarten sollen da erst 2 Zähne am UK raus sind . Später wenn nötig aber die Behandlung auf KK Leistung da der Überstand sehr groß ist und das Röntgen und Abdruck Kassenleistung wäre. Nun habe ich eine Rechnung vom ersten KO bekommen über besagte Leistung. muss ich diese bezahlen? Kann ich mir dies von der KK wiedrholen?