Hallo zusammen,

ich parke mein Auto öfter auf dem Privatparkplatz hinter meiner Arbeitstelle. Es kommt immer mal wieder dazu, dass ich es nicht vor Ablauf der Parkscheibe zurück schaffe. So hab ich mir schon öfter mal ein Knöllchen von der Stadt eingefangen. Jetzt kam ich zufälliger mit einer Mitarbeiterin vom Ordnungsamt ins Gespräch, die mir mitteilte, dass sie da gar keine Knöllchen verteilen dürfen, weil es Privatgelände ist. Kann man da rückwirkend noch etwas machen. Ich hab meine Knöllchen ja immer gleich bezahlt, aber wenn das nicht rechtens war, müsste ich das Geld ja eigentlich zurück bekommen, oder gibt es da wieder eine Sonderregelung?