Antwort
- Der Apostroph kann dort gesetzt werden, wo jemand ein Gewerbe eröffnen und dazu ein Schild mit Genitiv anbringen will (aber nur dann):
Bellini's Bar; Gerti's Grillstation; Willi's Weinkontor
- Bei Eigennamen im Genitiv steht in der Regel niemals ein Apostroph (außer bei Firmenschildern und Namen auf s-Lauten) spiegel.de/kultur/zwiebelfisch/zwiebelfisch-abc-der-gebrauch-des-apostrophs-im-ueberblick-a-283781.html