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So lange Du grundlegend noch schulpflichtig bist , und das ist mit 14 definitiv in DE in allen Bundesländern noch der Fall , so darfst Du der Schule nur unter besonders wichtigen Gründen ( z.B. wegen massiver Gesundheitsprobleme ) nur in Ausnahmefällen mit entsprechenden Attesten mal zeitweise fern bleiben .
Ein Probedreh als "Komparse" zählt da DEFINITIV NICHT zu den Ausnahmeregelungen . Da dürfen sich dann auch Deine Eltern sich nicht über die Schulpflicht hinweg setzen .
Ausnahme von der Ausnahme wäre dann nur wieder möglich , wenn Ihr schulisch laut Lehrplan / Aufforderung der Lehrkraft konkret in einem bestimmten Zeitraum in Anbahnungen für Schul- / und Berufspraktika zu gehen hättet .