Wenn Du grundlegend durch die Bauart des Fahrzeuges nach eKFV und entsprechende Ausschilderung ( Nutzung eines kombinierten Rad- / und Gehweges mit einem Scooter ) zur grundlegenden Spurnutzung berechtigt warst , wirst Du vermutlich ein ähnliches Verwarngeld bekommen , wie es für Fahrräder ( gefahren und nicht geschoben ) in solchen Situationen im BKat vorgesehen ist je nach "Gefährdungslage" .

Teurer kann es allerdings werden , wenn Du die mit der Querungsfurt verbundene Wegung mit Deinem E-Scooter überhaupt nicht hättest nutzen dürfen .

Dann würde im Zweifel der schwerwiegendste ( teuerste ) Tatbestand aus den rechtlichen Möglichkeiten geahndet werden .

Wenn Du an dieser Stelle mit dem E-S garnicht hättest fahren dürfen , lägen wir je nach "Qualifikation" bereits zwischen etwa 55 bis 80 Euro selbst Unfall mit Sachbeschädigung .

https://www.bussgeldkatalog.net/e-scooter-fahren/