Wenn sie entsprechend uniformiert (Armbinde zum Beispiel) und als Kombattanten klar zu erkennen waren, ja.

In rechtlicher Hinsicht waren die Angehörigen des Volkssturms während ihrer Einsätze Soldaten im Sinne des deutschen Wehrgesetzes von 1935. Dieses Gesetz ermöglichte es, den Kreis der Wehrpflichtigen auch über das 45. Lebensjahr hinaus auszudehnen, um weitere Reserven zur Reichsverteidigung aufzubieten.
Es gab nur fünf unterschiedliche Dienstgrade: Volkssturm-MannGruppenführerZugführerKompanieführer und Bataillonsführer.
Da die Wehrmacht nicht ausreichend Uniformen zur Verfügung stellen konnte, trugen zahlreiche Volkssturmangehörige „Phantasieuniformen“, so etwa diejenige der Reichsbahn, umgefärbte Partei- oder HJ-Uniformen, alte Uniformen des Deutschen Heeres oder gewöhnliche zivile Anzüge. Eine Armbinde mit der Aufschrift „Deutscher Volkssturm – Wehrmacht“ machte seine Angehörigen als Kombattanten kenntlich, auch wenn sie in der Uniform der Hitlerjugend oder in Zivilkleidung kämpften.
Der Name Volkssturm sollte für alle Einheiten verbindlich sein, jedoch veranlasste der Gauleiter des Reichsgaus Tirol-Vorarlberg Franz Hofer, dass die Volkssturmbataillone des Gaus gauintern die Bezeichnung Standschützenbataillone trugen, und verschaffte ihnen sogar ein eigenes Ärmelzeichen in Rautenform mit einem Tiroler Adler auf dem Hakenkreuz und der Inschrift „Standschützen Bataillon (Ort)“. Des Weiteren wurde das Freikorps Sauerland des Gaues Westfalen-Süd im Oktober 1944 in den Volkssturm integriert und behielt dort seine Bezeichnung und Abzeichen.[6]

Volkssturm – Wikipedia

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