Die Abtreibung ist im Islam in nur wenigen Fällen erlaubt. Ayatollah Khamenei erklärt es wie folgt:

Nach religiösem Recht ist Abtreibung verboten, und sie ist unter keiner Bedingung erlaubt; es sei denn, die Fortsetzung der Schwangerschaft gefährdet das Leben der Mutter, was in diesem Fall kein Problem mit der Abtreibung ist, bevor die Seele in den Fötus eintritt; aber sie ist nicht erlaubt, wenn die Seele in den Fötus eingetreten ist, selbst wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft für die Mutter gefährlich ist; es sei denn, die Fortsetzung der Schwangerschaft kann für die Mutter und den Fötus gefährlich sein, und die Rettung des Babys ist auf keine andere Weise möglich, aber die Rettung des Lebens der Mutter kann durch Abtreibung möglich sein.

Ayatollah Sistani sagt dazu:

Frage: Ich habe eine medizinische Krankheit und bin vor kurzem schwanger geworden. Unter welchen Umständen ist ein Schwangerschaftsabbruch erlaubt?
Antwort: Eine Abtreibung ist nach der Einnistung der [befruchteten] Eizelle [in die Gebärmutterschleimhaut] nicht erlaubt, es sei denn, das Leben der Mutter ist in Gefahr, und in diesem Fall wäre es erlaubt, den Fötus abzutreiben, solange die Seele noch nicht in ihn eingedrungen ist (d.h. vor Ablauf von 4 Monaten); nach dem Eindringen der Seele ist es nicht erlaubt, als eine obligatorische Vorsichtsmaßnahme.
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