Antwort
gefährlicher eingriff in den strassenverkehr gibt bis zu 5 jahre knast.
da diese aktionen nicht fahrlässig, sondern in vollem bewusstsein ausgeführt werden, bin ich der meinung, dass da eine bewährungsstrafe nicht angebracht wäre. wenn die ersten mal für ein jahr weggesperrt sind, dann wird die lage schon ruhiger.
die ziele, die sie verfolgen sind absolut richtig und wichtig. aber das "wie" ist eben entschieden daneben