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Antwort
gemeinnützig und vermögensbindung? nur wenn das geld, das der Verein unter den Vorgaben des gemeinnützigkeitsrechts gebildet hat, auch auf dauer für steuerbegünstigte zwecke verwendet wird. da ist man die gemeinnützigkeit schnell wieder los und muss nachversteuern. ich glaube du verwechselst da was...