Immer häufiger erscheinen Angebote,Vereine beizutreten.Nun ist entscheiden,wie die Satzung aufgebaut ist.Das Vereinrecht bietet 2 Möglichkeiten um Schäden die der Verein verursacht hat zu regulieren.1.der Vorstand haftet mit sein privates Vermögen,sobald er den Anlaß dazu gegeben hat.2.Alle Vereinsmitglieder haften mit ihren privaten Vermögen,sobald der Vorstand Schaden verursacht hat.Wie lassen sich diese Umstande zum Reich werden nutzen? Zu beachten gilt:Parteien fallen ebend so unter das Vereinsrecht.