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Antwort
Die Frage lässt sich so nicht beantworten, hängt von vielen Faktoren ab. Zum einen fallen da die Gewerbesteuern an,die von jeder Kommune individuell durch den Hebesatz festgelegt werden, zum anderen kommt es auf die Höhe der Privatentnahme an (Unternehmerlohn). Die Privatentnahme wird nicht anders versteuert als bei einem Arbeitnehmer.