Der Auslieferungsfahrer darf nach der Übernahme des Paketes von seiner Zustellbasis überhaupt keine Brief- / oder Paketsendung öffnen , sondern kann dann nur noch versuchen , es Dir ungeöffnet trotz Transportschaden zu übergeben .

Der Bote hat auch keinen Rechtsanspruch darauf , daß Du das Paket in seinem Beisein öffnest . Geschah' ein Transportschaden im Sendlungshandling direkt auf seiner Tour nach der Sendungsübernahme von seiner Verteilerbasis , dann muß er das seiner Basis vor Übergabeversuch an den Empfänger unverzüglich melden .

Es liegt dann an Dir , ob Du ein beschädigtes Paket annimmst , oder nicht .

Weigerst Du Dich , muß der Auslieferungsfahrer das Paket ungeöffnet wieder zurück zur Zustellbasis bringen . Nur dort dazu ermächtigte Mitarbeiter dürfen das Paket dann zu Kontrollzwecken der etwaigen Schadensregulation öffnen .

Der entsprechend autorisierte Mitarbeiter im Verteilerstützpunk muß die Öffnung der Sendung dann vor Übergabe an den Auslieferungsfahrer selbst quittiert und auf der Sendung entsprechend gekennzeichnet haben .

Der Fahrer selbst darf eine Versandverpackung nur dann öffnen , wenn es einen mitteilungspflichtigen Grund zur Gefahrenabwehr geben könnte , und er von seiner vorgesetzten Sendungsdistribution in der Verteilerbasis dazu ausdrücklich und protokollarisch nachgehalten ermächtigt wurde .

Damit wäre die Auslieferung an den rechtmäßigen Empfänger allerdings in der Regel ausgesetzt mit direktem Rücktransport an die Schadenerfassungsstelle der Zustellbasis .

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