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Antwort
Ab 18 Jahren ist das bei Frauen, die diesen kosmetischen Eingriff wünschen, vollkommen legal:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Klitorisvorhautreduktion
In (sehr) seltenen Fällen, kann das auch Sinn machen, beispielsweise wenn die Haut so eng ist, dass die Klitoris selber nie stimuliert werden kann, die Frau das aber möchte. Über Kinder habe ich eine ganz klare Meinung: Keine Operation an den Genitalien von Kindern, die nicht dazu dient, ein Kind von Beschwerden zu befreien (wie Vorhautverengung, Entzündungen usw).