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Rechtlich sind Arbeitgeber bei solchen Angelegenheiten durchaus gegenüber der Agentur für Arbeit zur Mitwirkung verpflichtet .
Für die durchschnittliche Postlaufzeit solltest Du pro Weg dann allerdings durchaus mit etwa 3 Werktagen pro Versandrichtung kalkulieren . Das ganze sollte dann allerdings postalisch besser via "Einschreiben" auf die Wege gebracht werden .
Deine vorkalkulierte Fristsetzung von etwa 14 Tagen klingt damit schon durchaus plausibel , aber wenn das Arbeitsverhältnis erst im Monat Mai endete , so könnte es ggf. buchhaltungstechnisch ( wir kennen den Betrieb ja nicht ) zu dem von Dir terminierten Datum nicht realisierbar sein .
Wann bekamst Du bisher denn im Mittel immer Deine Lohnabrechnungen von diesem Arbeitgeber , und wann endete das Arbeitsverhältnis ?