Hallo an alle Menschen, die im Personalwesen arbeiten oder dort Erfahrung haben!
Gibt es in Firmen oder Behörden Bewerbungssperrlisten, in denen Personen gelistet werden, die schon mal durch irgendwas aufgefallen sind?

Zum Beipsiel durch:

- AGG-Entschädigungsklagen ;

  • einen schlechten Eindruck bei vorherigen Bewerbungen;
  • (gerichtliche) Auseinandersetzung mit Partnerunternehmen;
  • Reklamation beim Kundendienst;
  • vorherige Arbeitsverhältnisse bei Partnerunternehmen

und auch diese Liste ist nicht unbeding vollständig.
Also: Dass es illegal ist, sollte es auffliegen, weiß ich. Ich frage euch als Praxisexperten, ob es unter der Hand dennoch gemacht wird?
Vielen Dank im Voraus!