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Antwort
Nein, der Paketzusteller kann kleinere Paket in den Briefkasten zustellen.
Das nennte sich dann "Briefkasten Zustellung Einwurf".
Das quittiert der Bote und das ist dann dort auch registriert.
Generell gilt, dass weder Briefe noch Pakete herrenlos irgendwo abgelegt werden dürfen. Es sei denn, der Empfänger hat dem Zusteller bzw. dem Zustelldienst eine Erlaubnis erteilt. Das geht auch mündlich und informell, wenn man seinen Zusteller z.B. gut kennt und als verlässlich einschätzt.