Wenn neue Gesetze in Kraft treten, gilt für zuvor erteilte Rechte Bestandsschutz. Oftmals in Form der "alte Hasen" Regelung. Als das Gesetz 1980 in Kraft trat (ich war damals 12 und kann mich gut daran erinnern das meine ältere Schwester ohne Mofa Führerschein fahren durfte und ich nicht), gab es unzählige Jugendliche die ohne Führerschein fuhren und jüngere eben den Schein machen mussten. Solche Regeln gab es immer und wird es immer geben. Jüngstes Beispiel, der Automatik Führerschein. Bis vor wenigen Jahren durfte jeder mit seinem Führerschein Automatik und Schaltwagen fahren, egal ob auf Automatik oder Schaltwagen gelernt und sie dürfen es auch weiterhin. Wer heute einen Automatikführerschein macht, wird auch in Zukunft nur Automatik fahren dürfen. Und die nächsten Regelungen stehen schon vor der Tür. Es ist absehbar, das es künftig Führerscheine für autonomes fahren geben wird, die Inhaber alter Führerscheine werden wahrscheinlich sowohl konventionelle und autonome Fahrzeuge fahren dürfen und die Inhaber autonomer Führerscheine werden eben nur autonom fahren dürfen.

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