Ja, so ist die Vorschrift für Warnblinklicht, es muß bei ausgeschalteter Zündung, ohne Schlüssel und bei verschlossenen Fahrzeug funktionieren.
Zum Vergleich, ein Motorrad Warnblinklicht, sofern vorhanden lässt es sich nur bei eingeschalteter Zündung einschalten, schaltet man anschließend die Zündung aus, aktiviert das Lenkerschloss und zieht den Zündschlüssel ab, blinkt das Warnblinklicht weiter und man kann das Fahrzeug verlassen.