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Wenn Du mehrere Jobs ausübst , so bist du entsprechend auch jedem einzelnen Arbeitgeber separat gegenüber verpflichtet und Rechenschaft schuldig .
Von daher brauchst Du für "Flaschenpost" nun unbedingt eine AU , wenn Du die dortigen Arbeiten aus gesundheitlichen Gründen momentan dort nicht ausüben kannst . Zu dem anderen Job im Büro darfst Du dann prinzipiell auch weiterhin , aber nur so lange die Genesung der körperlichen Erkrankung dadurch nicht verzögert oder behindert wird .
Innerhalb der Probezeit braucht ein Arbeitgeber keinen besonderen Grund für eine ordentliche und fristgerechte Kündigung des Arbeitsverhältnisses .
Bzgl. AU schaust Du entweder mal , welcher Arzt in Deiner Region momentan Rufbereitschaft zur Wochenendvertretung hat , oder Du gehst in die Ambulanz des nächsten Krankenhauses .
Wenn Du den regional zuständigen Bereitschaftsarzt heute telefonisch über Dein Leiden unterrichtest , so kann er entweder im Rahmen eines Hausbesuches zu Dir kommen , oder er unterrichtet Deinen Hausarzt , damit er Dir am Montag rückwirkend bis heute eine entsprechende AU schriftlich ausstellen kann .
Eine Zusendung einer AU-Kopie per Fax wäre auch erst mal möglich , wenn der Arbeitgeber ( Flaschenpost ) einen Faxanschluss besitzt . Dann kann die originale AU in der Regel problemlos am Montag nachgereicht werden .