Sowas ist leider relativ üblich , aber im Bezug auf die Bank- / und Stornokosten absolut berechtigt nachvollziehbar , da "Rossmann" diese Kosten letztlich ja auch hatte .

Da es um ein Bankeinzugsverfahren geht , entsteht der Zahlungsverzug automatisch mit einem erfolglosen Versuch der Rechnungsabbuchung von Deinem Konto . In solch einem Fall bedarf es dann auch keiner gesonderten Mahnung .

Die 2,47 Euro Mahnkosten dürfen m.E. nur erhoben werden , wenn tatsächlich auch eine mindestens eine zweite schriftliche Mahnung auf dem Postweg mit Brief und Porto an Dich verschickt wurde ( die erste Mahnung darf nicht extra berechnet werden ) . Wozu die 4,50 , ist unklar .

Die 22,50 Grundgebühr für den Inkassodienst scheinen legitim , wenn sich das Inkasso dabei an der Rechtsanwalts-Gebührenverordnung ( RVG ) orientiert . Bei einem Gegenstandswert von bis 500 Euro können daher in einfach gelagerten Fällen Grundgebühren i.H.v. 45 Euro × Aufwendungsfaktor ( 0,5 bis 1,3 ) berechnet werden .

45,00 × 0,5 = 22,50 Euro & 7,90 für die Rückbuchung sind somit korrekt .

Fraglich an der Sache bleiben damit die 2,47 Euro Mahnkosten , wenn schriftlich nichts kam , und die 4,50 Euro "wozu" , wenn es keine Verzugszinsen in zulässiger Höhe ( bis max. 5% über Basiszins ) sind .

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