Ich habe eine wichtige Frage, insbesondere an die Juristen unter uns.

Ich habe im Juni eine sehr wichtige Klausur geschrieben, die wegen Corona online zu Hause geschrieben wurde. Ich habe sehr viel Zeit in die Vorbereitung gesteckt. Dadurch waren meine Antworten in der Klausur sehr lang, weil ich eben super viel gelernt habe. Meine Note der Klausur war entsetzend. Der Korrektor hat in seiner Korrektur argumentiert, dass aufgrund des Umfanges meiner Klausurantworten ich nicht alleine gearbeitet haben soll, was definitiv nicht der Wahrheit entspricht.

Kennt irgendjemand eine Norm oder ein Gesetz, das solche Rückschlüsse / Vermutungen verbietet und dass sowas keine Auswirkungen auf das Klausurergebnis haben darf?

Danke!!!