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Ab Beginn der 7. Woche einer fortlaufenden Erkrankung mußt Du bei Deiner Krankenkasse einen Antrag auf Krankengeld stellen , wenn Du ab da nicht vollkommen ohne Lohnersatzleistung dastehen willst .
Einen Antrag auf Krankengeld müßtest Du auch stellen , wenn Du innerhalb der ersten 4 Wochen Deines laufenden Beschäftigungsverhältnisses ab Einstellung arbeitsunfähig erkranken solltest , denn in den ersten 4 Wochen eines neu gegründeten Beschäftigungsverhältnisses hättest Du im AU-Fall noch keinen Entgeltfortzahlungssanspruch bei Krankheit gegen Deinen neuen Arbeitgeber .