![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Antwort
Theoretisch könnte man schon für einen einzigen Cent ein Inkassobüro einschalten , oder ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten .
Fraglich ist dann allerdings , ob so etwas wegen der im Verhältnis zur Schuld enormen Gebühren dann noch dem Grundsatz der Schadenminderungspflicht entspricht .