Medien berichten:
Der Verfassungsschutz hat die AfD als Verdachtsfall eingestuft. [...] Damit kann die Behörde bei der Beobachtung der Partei auch nachrichtendienstliche Mittel einsetzen. [...] Grundlage für die Beobachtung sei ein rund 1000 Seiten langes Gutachten des Verfassungsschutzes [...] Dafür haben die Jurist[*inn]en und Rechtsextremismus-Expert[*inn]en des Amts seit Anfang 2019 etliche Belege für mutmaßliche Verstöße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zusammengetragen.
Bisher waren Teile der AfD durch Rechtsextremismus aufgefallen, aber nicht alle Mitglieder*innen.
Ist es sinnvoll, eine ganze Partei als Verdachtsfall einzustufen, wenn sich nur Teile extremistisch verhalten?