Man kann natürlich nichts zur Wertigkeit der Küche sagen ohne nähere Informationen über Küchenhersteller, Gerätehersteller, Ausstattung und Zustand der Küche.

Nachverhandlung, ja natürlich ist das möglich, aber nur wenn der Vormieter sich darauf einlässt. Man sollte dazu aber gute Argumente haben, denn zunächst mal besteht ja ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag, der von beiden Seiten zu erfüllen ist.

Argumente könnte ich vorschlagen, wenn ich mehr über die Küche wüsste und mal aussagekräftige Bilder sehen würde.

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