Im Rahmen der Zumutbarkeit kann man dich normalerweise zwingen. Es sei denn du hast explizite Regelungen schriftlich vorliegen (z.B. im Arbeitsvertrag), die das kategorisch ausschließen. Das ist aber eher sehr selten bis niemals der Fall. Der Arbeitgeber hat ein weitreichendes Direktionsrecht, dir die Art der Arbeit, Berufskleidung, Lage der Arbeitszeit, Einsatzort etc. vorzuschreiben. Teilweise ist ein Betriebsrat mit beteiligt an solchen Regelungen. Wenn du dich weigerst, wirst du wahrscheinlich Abmahnungen bekommen, die in einer verhaltensbedingten Kündigung münden können.

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