![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das ist rechtlich eine schwierige Frage . Wenn der Mietvertrag des Vormieters rechtlich noch laufen würde zum Zeitpunkt der Übergabe von Wohnung und Schlüssel an den Folgemieter , dann dürften rechtlich weder der Vermieter , noch der Nachmieter die Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung des Vormieters vor Ablauf des MV des Vormieters betreten .
Hätte der Vormieter hingegen ausdrücklich seine Zustimmung für vorzeitigen Fremdzutritt gegeben , wäre es rechtlich kein Problem , wenn sich gleichzeitig vom Vormieter keine Habseligkeiten mehr in der Wohnung befinden , die ggf. dann beschädigt werden könnten .
Bestand hingegen zum Zeitpunkt der Schlüssel- / und Wohnungsübergabe kein laufender Altvertrag mit einem Vormieter , käme es alleinig auf das Wort des Vermieters an , ob Du schon vorzeitig in der Wohnung aktiv werden dürftest .
Beachte dann allerdings , daß die Wohnung eventuell momentan noch im teureren Tarif der Grundversorgung des Stromanbieters laufen könnte bis zu dem Zeitpunkt , wo Dein Vermieter selbst die Stromversorgung ( Grundversorgung ) gekündigt hat , und Du für Dich selber einen regulären Verbrauchertarif beim Versorger abgeschlossen hast .
Natürlich kann und werde ich meinen Vermieter fragen,
Was damit eine sehr gute Idee ist . 😉