In der Freibetragsregelung zur Anrechnung von Einkommen sind nur Einkünfte aus Erwerbseinkunften einbezogen . Geldgeschenke und Wettgewinne werden hingegen ab dem ersten Cent zu 100% mindernd auf das ALG II angerechnet für diejenigen Monate , in denen die Beträge tatsächlich auf dem Konto eingingen .

Wettverluste heben Wettgewinne in diesem Bezug nicht auf .

Zur weiteren Forderung von 813 Euro kann ich nichts sagen . Ist das die gesamte Rückforderung , oder ein gesonderter Betrag ggf. von einer Zshlungsüberschneidung letztmalig ausgezahlten ALG I mit bereits erhaltenem ALG II nach dem Zuflussprinzip ?

Bei E-Bay - Verkäufen mußt Du auf "Vermögensumwandlung" verweisen , wenn Du nicht gewerblich und nachweislich Sachen verkauftest , die sich bereits vor dem Bezug von ALG II in Deinem Besitz befanden und mit dem Verkaufserlös kein finanzieller Reingewinn wie z.B. bei An- / und Weiterverkauf mit Gewinnmarge erzielt wurde .

...zur Antwort