Vor 20/25 Jahren hat man dazu den Auspuff ausgebrannt, ein größeres Endrohr angeschweißt und den Ansaugstutzen ausgebaut. Damit wirst du heutzutage allerdings mit Sicherheit Probleme bekommen... Spätestens beim nächsten TÜV-Termin oder aber, sollte dich die Rennleitung rausziehen. Denn dann erlischt deine Betriebserlaubnis und es wird ein Bußgeld i.H.v. 90€ (zzgl. Bearbeitungsgebühr) fällig.

https://www.bussgeldkatalog.org/erloeschen-betriebserlaubnis/#:~:text=Wann%20erlischt%20eine%20Betriebserlaubnis%3F,die%20Abgas%2D%20oder%20Ger%C3%A4uschwerte%20verschlechtern.

Du musst dann den "Schaden" beheben und deine Betriebserlaubnis erneuern.

https://www.bussgeldkatalog.de/erloeschen-der-betriebserlaubnis/

Auch die Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens als Folge einer Änderung am Fahrzeug ist immer wieder bei Pkws zu beobachten. Besonders Fahrzeughalter, die mit ihren Autos protzen wollen, nehmen illegale Manipulationen an deren Abgasanlagen vor, um beim Fahren unnötig viel Lärm zu verursachen. Dies führt zur Lärmbelästigung und einer Überschreitung der für das Fahrzeug vorgeschriebenen Lärmobergrenze – und damit auch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Wie verhält es sich nun aber beim Fahren trotz Erlöschen der Fahrerlaubnis? Für diese OWi müssen Betroffene mit 50 Euro Bußgeld rechnen. Wird durch die Veränderung am Fahrzeug obendrein die Umwelt beeinträchtigt, ist eine Geldbuße von 90 Euro fällig.
...zur Antwort