Antwort
Grundsätzlich gibt es für Konzerte keine genaue Aussage im Jugendschutzgesetz. Da Du nicht alleine gehst, sondern in Begleitung eines erwachsenen Verwandten, dürfte es keinerlei Probleme geben. Für den Fall der Fälle, konnte Deine Tante einen "Muttizettel" mitnehmen -, muss aber nicht.