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Antwort
Wenn nichts anderes im Gesellschaftsvertrag geregelt wurde, gehört ihm die Hälfte des Unternehmenswert und deren Auszahlung kann er natürlich auch verlangen.
Ist nicht unüblich, dass ganze Unternehmen in solchen Fällen liquidiert werden müssen um einen Teilhaber auszahlen zu können. Kommt es zur Liquidation, bekommt er natürlich nur anteilig vom Erlös und nicht was das Unternehmen vorher wert war.