Stornieren kannst Du nur in Deinem Haushaltsbuch, aber nicht gegenüber einem Vertragspartner.

Da es sich um einen Onlinekauf zu handeln scheint, kannst Du deine Bestellung widerrufen falls Du als Privatperson bestellt hast.
Ansonsten müsstest Du Fa. Otto durch eine angemessene Nachfrist in Verzug setzen. Angemessen wäre in dem Fall mindestens 5 Werktage (=1 Woche), nach erfolglosem Ablauf der Frist könntest du Deinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und würdest Dein Geld zurück bekommen.

Merke; Widerruf, Rücktritt, ordentliche Kündigung, ausserordentliche Kündigung und Anfechtung sind verschiedene Wege um einen Vertrag auf dem Rechtswege zu beenden, allerdings sind es grundverschiedene rechtliche Stellungen die auf diesen fünf genannten Wegen zur Vertragsbeendigung führen und Storno gehört nicht dazu, denn das ist lediglich ein buchhalterischer Vorgang.

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