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Antwort
Der Inhalt erfüllt den Straftatbestand von Paragraf 130 StGB.
Wir haben es hier mit einer Verharmlosung und Rechtfertigung der NS-Verbrechen zu tun.
Die Aussage "Vergnügungsviertel Auschwitz" ist klar antisemitisch.
P.S. Die 25 Antworten lassen meiner Meinung nach Zweifel daran aufkommen, ob Aiwanger heute wesentlich anders denkt.