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Vergiss' es , denn ein "verschwiegenes Fahrverbot" ( wenn es denn tatsächlich kommt ) kann innerhalb der Probezeit schon sehr einfach einen Kündigungsgrund ohne Begründungsnotwand für den Arbeitgeber bedeuten .
Im Gegenzug sollst Du allerdings nicht daran gehindert sein , Dich erst ab einem gewissen Antrittsdatum schon mal vorab zu bewerben in eigener Berücksichtigung , daß das Fahrverbot bis dahin entweder rechtlich vom Tisch , oder zumindest bei Unumgänglichkeit wenigstens bereits abgesühnt wäre .
Soweit als Tipp , wenn Du unbedingt einen Fahrerjob haben möchtest . Deine späteren Chancen stehen ganz gut , weil diese Branche allgemein derzeit händeringend nach Personal sucht .
In Deiner Bewerbung mußt Du dann ja nicht unbedingt angeben , weswegen Du z.B. erst frühestens zum 01.11.2020 anfangen wolltest . Nur halt nicht gleich aktiv dazu gleich "lügen" , sondern erst einmal dezent schweigen .
Wenn tatsächlich demnächst , und hoffentlich diesen Monat noch der entsprechende Bußgeldbescheid ins Haus flattert , und Du tatsächlich wie vorgeworfen dann derart zu schnell warst , daß Bußgeldhöhe und der Monat FV gerechtfertigt wären , dann fügst Du Dich durch Zahlung anerkennend und gibst die FE unmittelbar in Verwahrung zur Ableistung des FV.
Danach steht Dir die Welt ja wieder offen .