Antwort
Es wäre auf jeden Fall sinnvoller , gleich vom ersten Tag der Erwerbslosigkeit an auch bei ALG I freiwillig die eigenen Bewerbungsaktivitäten genau zu dokumentieren . Irgendwann wird die Arbeitsvermittlung auch dort mal anfragen , in wie weit die Eigenbemühungen bisher verliefen .
Da hat man besser freiwillig bereits etwas in der Hand , als es hinterher ggf. "zwangsverpflichtend" mit Nachdruck von der Sachbearbeitung "in Erinnerung" gerufen zu bekommen .