Antwort
Eine Empfehlung ist eigentlich nicht möglich, denn hierzu müssten die Ergebnisse der Grundlagenermittlung bekannt sein, da beide Wärmeerzeuger für einen wirtschaftlichen Betrieb völlig unterschiedliche Anforderungen an die überige Anlage stellen.
Kombilösungen sind meist unwirtschaftlich.
Allerdings gehören Ölheizungen für Neuanlagen verboten.